Handlungsempfehlungen
Liebe Kolleg:innen,
mit 1. September 2026 ist das Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren in Kraft getreten. Es betrifft ausdrücklich ein Kopftuch, "welches das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt". Das Gesetz sieht bei Verstößen eine Eskalation über Gespräche mit Schulleitung und Eltern bis zur Verständigung der Schulbehörde und – bei fortgesetzten Verstößen – der Kinder- und Jugendhilfe sowie möglichen Verwaltungsstrafen für Erziehungsberechtigte vor.
Für rassismuskritische Pädagog:innen stellt sich damit eine schwierige Frage: Wie können wir betroffene Kinder schützen, diskriminierende Dynamiken nicht zusätzlich verstärken und gleichzeitig gemeinsam Widerstand gegen ein Gesetz organisieren, das wir für falsch halten? Es gibt momentan viel Druck auf uns, dieses Gesetz umzusetzen. Regierung, Gewerkschaft und andere betonen die ganze Zeit: Gesetze müsse man umsetzen. Der Punkt ist: Es gibt auch eine moralische und humanistische Verantwortung von Lehrkräften, unter anderem auf der Basis der Verfassung. Die Verfolgung von Minderheiten war oft durch Gesetze gedeckt und gerade deshalb war und ist Widerstand legitim. Wir halten das Gesetz für verfassungswidrig und es widerspricht anderen Gesetzen und Vorschriften, an welche wir als Lehrkräfte gebunden sind - beispielsweise den Schutz unsere Schüler:innen vor Diskriminierung.
Die folgenden Empfehlungen sollen Handlungsspielräume zeigen, Solidarität organisieren und verhindern, dass einzelne Schülerinnen zum Objekt von Kontrolle, Bloßstellung und antimuslimischem Rassismus werden. Darüber hinaus gilt: Das Gesetz wird nur dann fallen, wenn wir uns auf politischer Ebene wehren. Es ist daher wichtig, dass ihr, je nach euren zeitlichen Kapazitäten, Teil unserer Kampagne und Vernetzung werdet und euch über kommende Proteste informiert - insbesondere über den geplanten Schüler:innenstreik am 9.Oktober.
1. Situation erfassen: Was verlangen Direktion, Bildungsdirektion, das Team & andere von mir und wo ist mein eigener moralischer Kompass? Und dann (nicht) handeln
Das Beste, was du momentan am Schulstandort tun kannst, ist das Gesetz möglichst zu ignorieren. Bislang ist unklar, wie die Bildungsdirektionen darauf reagieren werden, wenn Kolleg:innen das Verbot schlicht nicht umsetzen. Gründe dafür können vielfältig sein, falls dich jemand darauf anspricht. Gerade die ersten Schulwochen sind immer stressig, es lassen sich schwer Gesprächstermine finden etc. So gewinnst du Zeit und kannst dir weitere Strategien überlegen, falls der Druck doch zunehmen sollte. Melde die betroffenen Schüler:innen weder proaktiv bei der Direktion noch bei der Bildungsdirektion.
Es gibt beispielsweise viele rechtliche Grauzonen, z.B. aufgrund von Personalmangel: Erfüllen wir immer unsere Aufsichtspflicht, oder sind wir manchmal aufgrund der Umstände dazu gezwungen, sie zu verletzen? Was ist mit Kommunikation über Schüler:innen via Whatsapp?
Für den Fall, dass ihr von eurer Schulleitung oder Kolleg:innen unter Druck gesetzt werdet, das Gesetz umzusetzen, könnt ihr argumentieren, dass die Umsetzung des Gesetzes für euch aus folgenden Gründen unzumutbar ist (das ist eine juristische Einschätzung eines solidarischen Juristen, aber keine verbindliche Rechtsauskunft):
i) Unzumutbarkeit, weil die Umsetzung des Gesetzes gegen eure Gewissensfreiheit verstößt (Europäische Menschenrechtskonvention Artikel 9 – Gedanken-, Gewissens- und Weltanschauungs-/Religionsfreiheit). Die Umsetzung des Kopftuchverbots und Mädchen zu zwingen, das Kopftuch abzunehmen, würde für euch als Lehrperson zu einem unüberwindbaren Gewissenskonflikt führen. Das Gesetz, bzw. weitere Maßnahmen wie etwa eine Weisung umzusetzen, verletzen daher das Recht auf Gewissensfreiheit.
ii) Unzumutbarkeit, weil die Umsetzung des Gesetzes das Risiko nachsichzieht, von den Eltern auf Belästigung geklagt zu werden (Diskriminierende Belästigung nach Gleichbehandlungsgesetz §35). Eine mögliche Schadensersatzforderung von mindestens 1000€ (der Schadenersatz nach § 38 Abs. 2 GlbG in Verbindung mit § 35 beträgt mindestens EUR 1.000), würde der Dienstgeber (Bildungsdirektion) aller Wahrscheinlichkeit nicht übernehmen.
Gut ist, sich mit kritischen Kolleg:innen ab Schulstart abzusprechen, wie der Widerstand am Standort konkret aussehen kann: Ob er offen oder versteckt, im Stillen oder im Einvernehmen mit der Direktion passiert.
2. Wenn Gespräche mit den betroffenen Schüler:innen gesucht werden: Führe sie selbst
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Gespräche mit Schüler:innen sowie Eltern geführt werden. Wenn deine Direktion auf diese besteht, führe sie selbst, wenn du den Eindruck hast, du kannst einen positiven Impact haben. Wenn du die Inhalte des Gesprächs gestalten kannst, wenn du den Kindern und Familien versichern kannst, dass du auf ihrer Seite stehst und du das Gesetz auch nicht gut findest, solltest du das tun. Wichtig ist: Du solltest die Eltern unbedingt an Anlaufstellen weitervermitteln. Und du solltest nicht zum Beiwagerl für eine rassistische Tirade von anderen Erwachsenen werden.
Es gibt jetzt schon Jurist:innen, die gemeinsam mit Betroffenen Klagen organisieren, welche zum Ziel haben, dass der Verfassungsgerichtshof das Gesetz kippt. Wenn die Eltern und Schüler:innen bereit dazu sind, sollten sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen.
3. Ich bin die einzige Lehrperson an meiner Schule, die gegen das Gesetz ist: Verbündete suchen!
Du musst nicht mit einer großen politischen Erklärung beginnen oder sofort Grundsatzdiskussionen führen. Es geht uns um den höchstmöglichen Schutz unserer Schüler:innen, das sollte im Zentrum stehen. Sprich zunächst einzelne Kolleg:innen an, denen du vertraust: Wie wollen wir reagieren, wenn erstmals eine betroffene Schülerin vor uns steht? Wie verhindern wir, dass sie vor der Klasse bloßgestellt wird? Wer begleitet schwierige Gespräche? Gerade wenn Widerstand am eigenen Standort schwierig ist, ist Vernetzung mit anderen Kolleg:innen wichtig. Kontaktiere uns und wir vernetzen dich mit Kolleg:innen, aber auch mit Jurist:innen.
4. Nicht zur Kopftuchpolizei werden - rassismuskritische Praxis und Zivilcourage im Alltag
Das Gesetz darf nicht zum Anlass werden, muslimisch gelesene Schülerinnen generell zu beobachten, ihre Kleidung zu kommentieren oder Kinder nach ihrer Religion und den Motiven ihrer Familie auszufragen. Insbesondere sollten Kolleg:innen darauf achten, dass aus der gesetzlichen Regelung keine allgemeine Überwachung muslimischer Schülerinnen entsteht.
Wenn du etwas in diese Richtung beobachtest, solltest du den Fall melden: Entweder bei Schulleitung, Schulsozialarbeiter:innen, oder auch bei Anlaufstellen wie der Gleichbehandlungsanwaltschaft, der AK; ZARA oder der Dokustelle. Je nach Situation kannst du auch unmittelbar widersprechen. Sprich anschließend mit der betroffenen Schülerin. Frage, ob sie Unterstützung möchte. Dokumentiere problematische Vorfälle.
Zum Beispiel:
- rassistische Aussagen,
- öffentliche Bloßstellungen,
- unterschiedliche Behandlung verschiedener Kopfbedeckungen,
- antimuslimische Kommentare,
- Beschwerden von Schülerinnen,
- Auswirkungen auf Schulbesuch und Wohlbefinden,
- problematische Vorgehensweisen bei Gesprächen,
- Fälle, in denen Schülerinnen aus Aktivitäten ausgeschlossen werden.
Eine solche Dokumentation hilft Betroffenen unmittelbar und macht zugleich sichtbar, welche Folgen die Umsetzung des Gesetzes in der Praxis hat. ZARA dokumentiert rassistische Vorfälle systematisch und bietet kostenlose rechtliche und psychosoziale Beratung. Die Dokustelle dokumentiert speziell antimuslimischen Rassismus und bietet Betroffenen Beratung und Begleitung an.
5. Möglichkeiten der Umgehung
Der Gesetzestext spricht von einem Kopftuch, das "das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt". Er enthält also kein allgemeines Verbot von Kopfbedeckungen. Das bedeutet nicht, dass Pädagog:innen Kindern konkrete Verkleidungs- oder Umgehungsanleitungen geben sollten. Bei Bandanas, Hauben, Kappen, Tüchern oder anderen nicht eindeutig erfassten Kopfbedeckungen sollte aber ebenso wenig eine einzelne Lehrperson eigenmächtig entscheiden: "Das trägt sie bestimmt aus religiösen Gründen, also ist es verboten." Du kannst Schülerinnen und Eltern nahelegen, sich über Alternativen Gedanken zu machen, falls es nicht anders geht.
Wichtig ist die Selbstbestimmung der Schülerinnen: Vielleicht möchte sie nicht nachgeben und offen dazu stehen, dass sie aus religiösen Gründen den Hijab weiter tragen möchte. Vielleicht möchte sie die Art der Kopfbedeckung anpassen und die Begründung dazu selbst im Gespräch formulieren. Du kannst maximal Empfehlungen aussprechen und solltest nicht für die Schülerin entscheiden.
6. Verantwortung nach oben sichtbar machen
Wenn du eine Weisung oder Vorgabe für diskriminierend oder rechtlich fragwürdig hältst, kannst du um eine klare schriftliche Anweisung und Rechtsgrundlage bitten, Einspruch erheben und Personalvertretung bzw. gewerkschaftliche oder juristische Beratung einschalten. Wir können diesen helfen, einen Einspruch gegen eine Weisung zu formulieren und sich dabei auf die Verfassung zu berufen. Das ist keine Kleinigkeit: Es verschiebt die Situation hin zur eigentlichen institutionellen Verantwortung. Gleichzeitig verzögern solche Schritte due Umsetzung und sind Sand im Getriebe. Das Gesetz legt die formellen Eskalationsschritte insbesondere bei der Schulleitung und der Bildungsdirektion fest: Beim ersten Verstoß ist ein Gespräch vorgesehen; bei einem erneuten Verstoß verständigt die Schulleitung die Schulbehörde.
7. Gemeinsamen Widerstand organisieren
Politischer Widerstand darf nicht darin bestehen, dass eine Zehnjährige allein einen Konflikt mit Schule und Behörde austragen muss. Organisiert euch: Widerstand ist stärker, wenn zwanzig Kolleg:innen gemeinsam auftreten. Eltern fühlen sich sicherer, wenn sie eine Lehrperson an ihrer Seite haben. Der sinnvollste Zeitpunkt für Gespräche im Kollegium ist vor dem ersten konkreten Fall. Trefft euch mit kritischen Kolleg:innen zu Schulbeginn. Besprecht unterschiedliche Szenarien. Klärt mit einer solidarischen Direktion, welche Handlungsspielräume bestehen. Vernetzt euch schulübergreifend. Holt juristische Expertise ein. Und vor allem: Entwickelt eine gemeinsame Haltung. Was du sonst tun kannst: Teile Postings auf social media, schreib Briefe an Gewerkschaft und Personalvertreter:innen, hilf bei der Mobilisierung für den Schulstreik…
LISTE VON ANLAUFSTELLEN
- Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) – Kostenlose Beratung und Unterstützung bei Diskriminierung Tel.: 0800 206 119, gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at
- Dokumentationsstelle Islamfeindlichkeit & Antimuslimischer Rassismus – Beratung und Unterstützung speziell bei antimuslimischem Rassismus; auch für Vorfälle im Bildungsbereich. Tel.: +43 676 40 40 005, E-Mail Beratung: beratung@dokustelle.at dokustelle.at
- ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit – Beratung für Betroffene und Zeug:innen von Rassismus. Tel.: +43 1 929 13 99, E-Mail: beratung@zara.or.at zara.or.at
- Initiative für ein diskriminierungsfreies Bildungswesen (IDB) E-Mail: office@diskriminierungsfrei.at
- diskriminierungsfrei.at
- Rat auf Draht – Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche, z. B. bei Mobbing, Diskriminierung, Konflikten oder wenn man einfach nicht weiß, an wen man sich wenden soll. Tel.: 147 – kostenlos und anonym rataufdraht.at

