GegenArgumente

1) Stellungnahmen ausgewählter Organisationen zum Entwurf des Bundesgesetz zum Kopftuchverbot

ARGE Menschenrechte für alle:

"Das Kopftuchverbot verletzt die Grundrechte betroffener Mädchen auf Privatleben, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit und Gleichheit genauso wie jenes der Eltern auf religiöse und weltanschauliche Kindererziehung. Den Systematiken dieser Grundrechte und ihrer jeweiligen Gesetzesvorbehalte einerseits und den vielfältigen und zutiefst persönlichen Gründen für das Tragen des Kopftuchs andererseits trägt das Gesetz nicht Rechnung. Ebensowenig der bestehenden Judikatur des VfGH. [...]

Selbstbestimmung und Empowerment werden nicht durch den bloßen Titel dieses Gesetzes zustande gebracht, geschweige denn durch des Kopftuchverbot selbst, besonders wenn dasselbe Gesetz betroffene Mädchen in ihrer Selbstbestimmung und Selbstwirksamkeit empfindlich beschränkt. Selbstbestimmung und Empowerment werden zudem im Raum Schule nicht durch die bloße Vermittlung kognitiven Wissensstoffes erreicht. Selbstbestimmung und Empowerment werden vielmehr durch Begegnung auf Augenhöhe, Achtung der Identität und Begleitung bei der Entfaltung von Fähigkeiten, Talenten und Charakter erreicht, individuell und gemeinschaftlich."

Bundesjugendvertretung

"Die Bundesjugendvertretung spricht sich gegen das Geset z aus . Aus Sicht der BJV schränkt das Gesetz die Religionsfreiheit von Kindern nach der UN -Kinderrechtskonvention ein und diskriminiert muslimische Mädchen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit . Zudem bemerkt die BJV die mangelhafte Datengrundlage, auf der das Gesetz erlassen werden soll . Die BJV befürwortet eine kritische Auseinandersetzung mit der Rolle von Frauen und Mädchen in religiösen Kontexten und patriarchalen Systemen, spricht sich aber deutlich gegen Verbote als Lösungsstrategie und eine Fokussierung auf den Islam aus. [...]

Vielmehr braucht es mehr Medienkompetenz und Präventionsarbeit, die die Mädchen in ihrem Selbstbewusstsein stärkt und ganzheitlich auch mit den Bu-ben an der Auflösung patriarchaler Rollenmustern arbeitet. Dabei sollte nicht allein auf den Islam als Religion fokussiert und damit Stigmatisierung, Aus-grenzung und Diskriminierung vorangetrieben werden. Wenn es konkret um die Rolle des Kopftuchtragens geht, ist für Präventionsmaßnahmen ein Austausch mit der Islamischen Glaubensgemeinschaft und muslimischen Organi-sationen, die direkt mit Jugendlichen arbeiten – wie etwa der Muslimischen Ju-gend Österreich – unerlässlich."

Gleichbehandlungsanwaltschaft

"Im aktuellen Entwurf wird das Kopftuch erneut auf eine einzige Bedeutung reduziert, welche zudem nicht der Selbstdefinition der Trägerinnen entspricht, sondern eine reduzierende, weil stereotypisierende Wahrnehmung von außen widerspiegelt. [...]

Der Gesetzesvorschlag konzentriert sich in erster Linie auf die Rechtfertigung von Einschrän-kungen der Religionsfreiheit und erkennt lediglich am Rande an, dass das Verbot speziell Mädchen betrifft, ohne eine intersektionale Analyse vorzunehmen. Junge muslimische Mädchen sind jedoch häufig einer dreifachen Benachteiligung ausgesetzt: Diskriminierung aufgrund ihrer Religion, ihres Geschlechts sowie der ethnischen Zugehörigkeit. Das Tragen eines Hidschāb ist eben nicht einfach eine religiöse, sondern eine ebenso unhintergehbar geschlechtlich konnotierte Praxis, eine ganz bestimmte "Genderperformance". Eine Be-nachteiligung einer Frau wegen des Tragens von auch geschlechtlich konnotierten Klei-dungsstücken ist insofern immer auch eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts."

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

"Maßnahmen, die der Verringerung von Bildungs- und Geschlechterungleichheiten dienen, sind geboten und werden ausdrücklich begrüßt. Umso bedauerlicher ist es, dass der vorliegende Entwurf – wie bereits sein Vorgänger – keinen nachweislichen Beitrag zu einem diskriminierungsfreien Zugang zu Bildungseinrichtungen leistet, sondern eine bestimmte Gruppe von Kindern in ihren Grundrechten unzulässig einschränkt und zu einer Stigmatisierung muslimischer Mädchen beiträgt. [...]

Das vom Gesetzgeber angeführte Ziel der Geschlechtergleichstellung ist jedenfalls legitim und menschen- wie verfassungsrechtlich geboten. Gleichstellungsbestrebungen müssen jedoch auch umfassen, Mädchen zu größtmöglicher Selbstständigkeit und Unabhängigkeit zu befähigen. Dass dieses Ziel durch ein Bekleidungsverbot tatsächlich gefördert werden kann, ist aus den oben angeführten Gründen fraglich. Eine Maßnahme, die Autonomie und Emanzipation durch Einschränkung religiöser Ausdrucksformen erreichen will, läuft Gefahr, das Gegenteil zu bewirken – nämlich die Selbstbestimmung der betroffenen Mädchen zu untergraben, statt sie zu stärken."

Liga für Menschenrechte Österreich

"Lehrkräfte sind für Schüler:innen zentrale Bezugspersonen. Werden sie verpflichtet, wiederholt disziplinarische Schritte einzuleiten und Verstöße zu melden, kann dies das notwendige Vertrauensverhältnis schwächen. Schülerinnen könnten die Schule weniger als unterstützenden Raum, sondern vielmehr als Kontrollinstanz erleben. [...]

Durch die im Gesetz vorgesehene Eskalations-kette (Gespräche, Einbindung der Bildungsdirektion, Kontakt mit der Jugend-hilfe) entsteht die Gefahr, dass betroffene Schülerinnen als "Problemfälle" wahrgenommen werden. Dies kann zu Ausgrenzung und Stigmatisierung im schulischen Umfeld führen und die soziale Integration der betroffenen Schüle-rinnen erschweren."

Pädagoginnen und Pädagogen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler 

"Die unterzeichnenden Pädagog:innen und Wissenschaftler:innen unterstützen das Bemühen des Gesetzgebers zur Stärkung der Selbstbestimmung von Schüler:innen an österreichischen Schulen, sehen den Weg über ein Verbot aber aus den im Folgenden dargelegten Gründen nicht als zielführend an:

1. Aus pädagogischer Sicht wird Selbstbestimmung und Mündigkeit durch Bildung, differenzierte Reflexion und dialogische Auseinandersetzung unterstützt. Ein Verbot verhindert dies. Es hält die Betroffenen davon ab, über ihre eigene Haltung und Position nachzudenken und schränkt sie in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung ein.

2. Pädagogische Arbeit zielt darauf ab, alle Kinder und Jugendlichen zu befähigen, ihre Grundrechte zu verstehen, Geschlechterrollen zu reflektieren und sich als anerkannter Teil einer vielfältigen Gesellschaft zu erleben. Ein Verbot birgt die Gefahr, diese Ziele zu konterkarieren. Im vorliegenden Fall wird dies dadurch verstärkt, dass faktisch ausschließlich muslimische Mädchen betroffen sind und daher eine bestimmte Gruppe diskriminiert wird. [...]"

Sozialdemokratische Lehrerende Österreichs

"Die Qualität des allgemeinen Kindeswohls an unseren Schulen von einer Minderheit kopftuchtragender Mädchen abhängig zu sehen, ist für uns eine krasse Themenverfehlung, solange nachfolgende Fragen durch die Bundesregierung nicht mit einem annähernden Engagement ins Zentrum der Bildungs- und Jugendpolitik gerückt werden"

ZARA

"Zusammenfassend ist festzuhalten: Das geplante Kopftuchverbot ist diskriminierend, enthält rechtswidrige Eingriffe in Grundrechte und verfolgt eine rassifizierende Logik. Der Entwurf wiederholt die 2020 bereits aufgehobene Regelung nahezu unverändert. Dementsprechend ist der Entwurf vollinhaltlich abzulehnen. Statt zu mehr Freiheit führt das Gesetz zu einem verfassungsrechtlich unzulässigen Eingriff in die Religionsfreiheit, die elterliche Erziehungsfreiheit und die persönliche Integrität betroffener Mädchen.

Weder aus pädagogischer noch aus verfassungsrechtlicher Perspektive lässt sich nachvollziehen, warum allein das Kopftuch eine Gefahr für die Selbstbestimmung oder den Schulfrieden darstellen sollte. Die Regelung verstärkt dadurch den Eindruck einer Ungleichbehandlung und wirkt diskriminierend gegenüber einer spezifischen Religionsgemeinschaft. Insbesondere trägt sie zu einer Stigmatisierung muslimischer Mädchen bei."



2) Aus unserem Flyer: Gegen das Kopftuchverbot mit Argumenten

[klick:] Argument 1: „Alle Mädchen mit Kopftuch werden unterdrückt und tragen es nicht freiwillig.“

FAKT: Studien (u.a. Uni Münster, DeZIM 2021) zeigen: Die meisten Mädchen entscheiden sich bewusst für das Kopftuch – aus Glauben, Identität oder Zugehörigkeit, nicht aus Zwang. Die Idee "muslimische Mädchen retten zu wollen“ entmündigt sie – und reproduziert genau die Unterdrückung, die es zu bekämpfen vorgibt. Die Regierung hat keine Zahlen oder Studien vorgelegt, die überhaupt erfassen, wieviele Mädchen in Österreich einen Hijab tragen, aus welchen Motiven und wieviel “Zwang” es gibt.

Argument 2: “Das Kopftuch widerspricht der Gleichberechtigung”

FAKT: Gleichberechtigung heißt, dass jede Frau und jedes Mädchen selbst über ihren Körper und ihre Kleidung entscheiden darf – ob Minirock oder Kopftuch. Ein Verbot ist kein Schutz, sondern ein Eingriff in die Selbstbestimmung. Gleichberechtigung bedeutet auch Schutz vor sexistischer und rassistischer Diskriminierung. Zahlreiche Studien (u.a. neueste Veröffentlichung der Gleichbehandlungsanwaltschaft) belegen, dass Frauen und Mädchen 80% der Betroffenen von antimuslimischem Rassismus ausmachen.

Argument 3: „Religiöse Symbole haben in der Schule nichts verloren.“

FAKT: Schulen sind Orte der Vielfalt, nicht der Einfalt. Das Grundgesetz schützt die Religionsfreiheit. Neutralität bedeutet nicht Unsichtbarmachung einer einzelnen Religion, sondern gleiche Rechte für alle. Die Tatsache, dass sich die Debatte ausschließlich um den Hijab dreht und nicht beispielsweise um Kreuze in Klassenzimmern zeigt, dass es sich hier um antimuslimischen Rassismus handelt. “Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist es nicht zulässig, nur eine bestimmte Deutung bei einem religiösen oder weltanschaulichen Symbol herauszugreifen, um damit grundrechtliche Eingriffe zu rechtfertigen.” (Zitat Gleichbehandlungsanwaltschaft)

Argument 4: „Das Kopftuch ist ein politisches Symbol.“

FAKT: Für die meisten Trägerinnen ist das Kopftuch ein persönliches, religiöses oder kulturelles Zeichen, kein politisches. Diese Fremdzuschreibung kommt von außen – nicht von den Mädchen selbst. Ebenso könnte man fragen, ob das Kreuz oder die Kippa nicht auch politische Symbole seien. Nur weil Staaten oder politische Kräfte Religionen instrumentalisieren heißt das nicht, dass die individuelle Religionsfreiheit beschnitten werden darf.

Argument 5: „Es geht um den Schutz von Kindern“

FAKT: Wirksame Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen - insbesondere Mädchen - wären Investitionen in Sozialarbeit, Gewaltschutzeinrichtungen, Jugendarbeit und mehr. Tatsächlich bewirkt ein Kopftuchverbot bei Mädchen, die von Gewalt und Bevormundung betroffen sind, das Gegenteil: Lehrpersonen und Pädagog:innen haben keine Vertrauensbasis mehr und die Mädchen werden stärker isoliert. Zudem verstärkt allein die Debatte schon rassistische Diskriminierung: “Laut der letzten FRA-Studie ist Österreich das EU-Land, in dem antimuslimischer Rassismus am weitesten verbreitet ist: 71 % der Befragten haben in den letzten 5 Jahren rassistische Erfahrungen aufgrund ihrer muslimischen Glaubenszugehörigkeit gemacht.” (Gleichbehandlungsanwaltschaft)

Argument 6: „Gesetz ist Gesetz. Wenn eine Weisung zum Kopftuchverbot kommt, sind wir gezwungen, dieses Gesetz umzusetzen.“

FAKT: Die Weisung verstößt mit allergrößten Wahrscheinlichkeit der österreichischen Verfassung (Gleichheitssatz und der Religionsfreiheit) und den Kinderrechten. Daher ist ein Kopftuchverbot an Schulen vom Verfassungsgerichtshof bereits 2020 aufgehoben worden. Diese Weisung würde dementsprechend mit großer Wahrscheinlichkeit Lehrer*innen zum Verfassungsbruch zwingen. Gegen eine solche Weisung kann und sollte daher (schriftlich) ein Widerspruch eingebracht werden!